- Mindermengenaufschlag
- Preiszuschlag, den ein beschaffendes Unternehmen dann zahlen muss, wenn es weniger als die vom Lieferanten festgelegte Mindestmenge (pro Artikel oder pro Lieferung) bezieht. Dient der Vermeidung zu hoher Kommissionierungs- und Transportkosten. Angestrebt wird mit M. in ⇡ kooperativen Gruppen des Handels eine hohe Auftragskonzentration der Einzelhändler auf die Kooperationsgroßhandlung bzw. eine Selektion kleiner, unrentabel arbeitender Einzelhändler (⇡ Mitgliederselektion).- Vgl. auch ⇡ Kost-Plus-System, ⇡ Kleinauftragszuschlag.
Lexikon der Economics. 2013.