Mindermengenaufschlag

Mindermengenaufschlag
Preiszuschlag, den ein beschaffendes Unternehmen dann zahlen muss, wenn es weniger als die vom Lieferanten festgelegte Mindestmenge (pro Artikel oder pro Lieferung) bezieht. Dient der Vermeidung zu hoher Kommissionierungs- und Transportkosten. Angestrebt wird mit M. in  kooperativen Gruppen des Handels eine hohe Auftragskonzentration der Einzelhändler auf die Kooperationsgroßhandlung bzw. eine Selektion kleiner, unrentabel arbeitender Einzelhändler ( Mitgliederselektion).
- Vgl. auch  Kost-Plus-System,  Kleinauftragszuschlag.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Kleinauftragszuschlag — Preisaufschlag für eine Abnahmemenge pro Auftrag, die unter der vom Lieferanten festgelegten Mindestmenge liegt. Vgl. auch ⇡ Mindermengenaufschlag, ⇡ Kost Plus System …   Lexikon der Economics

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